

Da die gesetzliche Rentenversicherung lediglich eine Grundversorgung im Alter darstellt, ist eine zusätzliche private und/oder betriebliche Altersvorsorge unbedingt erforderlich. Nur so können Sie sicher stellen, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch in Zukunft halten können. 


Basis-Rente
Betriebliche Altersversorgung
Riester-Rente
Private Rentenversicherung
Kapitalanlageprodukte



Risikolebensversicherung
Witwen- und Waisenrente



Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Dread Disease Versicherung



Vollversicherung
Zusatzversicherung
Pflegeversicherung
Krankentagegeldversicherung

Da wir als etabliertes und professionelles Maklerunternehmen grundsätzlich nur über ein persönliches Beratungsgespräch Informationen mit Ihnen austauschen und somit zu einem individuellen Vorschlag kommen, können wir an dieser Stelle nur generelle Ausführungen zu einzelnen Versicherungssparten geben.

Insofern stellen wir das persönliche Gespräch stets an den Anfang einer seriösen Kundenberatung - hierzu steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Ulrich Stahmann
Tel: 02 28 / 95 31 136
Fax: 02 28 / 95 31 2705
Email

Kennzeichnend für die Basis-Rente („Rürup-Rente“) ist der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bis max 20.000 € jährlich pro Person. Im Jahr 2008 sind 66% des Beitrags steuerbegünstigt. Die Altersrentenzahlung darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Bis 2040 erfolgt ein sukzessiver Übergang zu der nachgelagerten Besteuerung.
Die Basis-Rente wurde 2005 eingeführt, um vor allem denjenigen Personen, die nicht riesterförderungsfähig sind, eine zusätzliche, staatlich geförderte Form der Altersvorsorge zu bieten. Insbsondere für Selbstständige aber auch Besserverdiener kurz vor dem Ruhestand ist dieses Vorsorgeprodukt interessant.
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Unter betrieblicher Altersversorgung (bAV) werden Leistungen verstanden, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden. Wird die bAV allein oder teilweise vom Arbeitgeber finanziert, ist sie konkurrenzlos günstig und für jeden Arbeitnehmer empfehlenswert.
Spart der Arbeitnehmer selbst mittels Gehaltsumwandlung, ist die bAV aufgrund von Steuer- und Sozialabgabenersparnis sowie von besonderen Gruppenrabatten ebenfalls attraktiv. Negative Auswirkungen haben im Rentenalter die nachgelagerte Besteuerung sowie die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Die Inanspruchnahme zulagengeförderter Altersversorgung (Riester-Rente) setzt grundsätzlich voraus, dass der Anspruchberechtigte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Voraussetzung für die Gewährung der ungekürzten Altersvorsorgezulage (Grundzulage und Kinderzulage) ist, dass der Steuerpflichtige einen einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag einbringt. Zusätzlich wird ein Sonderausgabenabzug gewährt, wenn dieser günstiger als die Altersvorsorgezulage ist.
Riestern lohnt sich für nahezu jeden – besonders für Familien, Geringverdiener und Ledige mit hohen Einkünften.
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Die private Rentenversicherung hat sich zum Klassiker in der Altersvorsorge entwickelt. Sie konzentriert sich in der Hauptsache auf die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, d.h. nach Renteneintritt noch viele Jahre zu leben. Diese Form der Altersvorsorge bietet für jedermann ein hohes Maß an Flexibilität und interessante Steuervorteile in der Auszahlungsphase. Die klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung profitiert mit der sog. Ertragsanteilbesteuerung von einer lukrativen steuerlichen Vergünstigung.
Rentner mit einem hohen zu versteuernden Einkommen profitieren deshalb besonders von dieser Form der Altersvorsorge.
Bei Bedarf kann zum Rentenbeginn auch eine Auszahlung des angesparten Gesamtvermögens gewählt werden. Die Erträge aus dieser Einmalzahlungen sind allerdings voll oder hälftig steuerpflichtig.
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Familienangehörige sollten im Todesfall des Versorgers abgesichert sein, etwa wenn hohe Verpflichtungen (z.B. aus Darlehensverträgen) bestehen oder laufende Unterhaltskosten bestritten werden müssen.
Ähnliches gilt für die Absicherung von Geschäftspartnern bei Verpflichtungen aus Firmendarlehen.
Aus selbständigen Risikolebensversicherungen werden im Versicherungsfall Einmal- zahlungen fällig, mit denen Darlehen getilgt oder laufende Ausgaben finanziert werden können. Der Betrag für diesen Versicherungsschutz hängt vom Eintrittsalter, Geschlecht und von der Versicherungsdauer ab. Der Beitrag ist, vor allem bei Nichtrauchertarifen, günstig. Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden.
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Witwen- und Waisenrenten sind laufende, lebenslange Rentenzahlungen z.B. an Ehegatten oder Kinder des Versorgers, die nach dessen Ableben erbracht werden. Sie werden als Zusatzversicherung in die Altersrentenversicherung des Versorgers eingeschlossen.
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Ohne Invaliditätsabsicherung droht im Versicherungsfall neben dem gesundheitlichen Schaden auch noch der finanzielle Ruin, zumal die gesetzliche Versorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit seit 2001 für nach 1960 Geborene stark eingeschränkt wurde. Andererseits wird jeder vierte Erwerbstätige vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig.
Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von Experten als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt eingestuft. Sie sollten separat als Einzelvertrag oder als Zusatz-versicherung einer Risikolebensversicherung bis mindestens zum 60. besser bis 65. Lebensjahr abgeschlossen werden. Die Berufsunfähigkeitsrente, deren Höhe sich am Einkommen orientiert, sollte mindestens € 1.000 monatlich betragen. Grundsätzlich sollte die vereinbarte Rente in voller Höhe ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50% gezahlt werden.
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Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind preiswerter, aber weniger umfassend als Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der Versicherer leistet nur dann, wenn der Versicherte in keinem Beruf mehr arbeiten kann.
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Bei der Dread-Disease Police sind in den Bedingungen explizit aufgezählte schwere Krankheiten (z.B. Krebs oder Herzinfarkt) versichert. Im Krankheitfall oder bei Tod werden monatliche Rentenzahlungen oder einmalige Kapitalabfindungen geleistet. Wird der Versicherte aber nicht aufgrund einer der aufgeführten Krankheiten berufs- oder erwerbsunfähig, erfolgt keine Leistung.
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Die Krankenversicherung ist für die meisten Personen als gesetzliche Pflichtversicherung obligatorisch. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können unter bestimmter Voraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln. Die Leistungsausschlüsse bzw. die permanenten Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten durch private Zusatzversicherungen zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Eine private Krankheitskostenvollversicherung ersetzt die Mitgliedschaft bei der GKV. Die Versicherung umfaßt Leistungen für eine ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgung. Der Versicherte kann zwischen einer Vielzahl von Tarifen auswählen und den gewünschten Versicherungsschutz individuell bestimmen, wobei der Leistungsumfang in der Regel wesentlich besser als in der GKV ist.
Im Jahr 2007 waren bereits über 8,5 Mio. Personen privat krankenvollversichert. Die Bundesregierung versucht diesen Abwanderungsprozeß zu stoppen, in dem sie die Zugangsvoraussetzungen in die private Krankenversicherung erschwert hat.
Selbständige, Freiberufler, Beamte oder Angestellte,die drei Jahre lang die Jahresarbeitsentgeltgrenze (€ 48.150 € im Jahr 2008) überschritten haben, können sich privat krankenversichern.
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Eine Krankenzusatzversicherung kann von Mitgliedern der GKV abgeschlossen werden.
Sie bietet z.B. zusätzliche Leistungen für ambulante, stationäre oder zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, Kurkosten oder für ein Krankenhaustagegeld.
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Die soziale und private Pflegepflichtversicherung deckt als Grundabsicherung im Pflegefall nur einen Teil der entstehenden Kosten ab. Das Pflegegeld ersetzt meist nicht den tatsächlichen Verdienstausfall bei Übernahme der häusliche Pflege durch die Angehörigen. Auch die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung bei einer stationären Pflege müssen selbst aufgebracht werden.
Zur Ergänzung dieser Basisversorgung, welche maximal 1.432 € pro Monat (in Pflegestufe 3) erstattet, können Pflegezusatztarife abgeschlossen werden. Gute Tarife leisten ab Pflegestufe 1 sowie bei häuslicher und stationärer Pflege.
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Zur Absicherung des Verdienstausfalls bei Krankheit ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll. Die Höhe des Tagegeldsatzes soll dem auf den Kalendertag umgerechneten Nettoeinkommens aus der beruflichen Tätigkeit entsprechen.
Bei Selbständigen und Freiberuflern ist eine Absicherung ab dem 1. Krankentag möglich, aber aus Kostengründen eher ab dem 15. Krankentag empfehlenswert.
Arbeitnehmer können ein Tagegeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung, frühestens ab dem 43. Tag vereinbaren.
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