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Bauherren-Haftpflichtversicherung


Eine Baustelle birgt bekanntermaßen mannigfache Risiken in sich: Personen können durch einen Bauunfall zu Schaden kommen, Betriebseinrichtungen, Produktionsmaschinen oder Gegenstände Dritter können vernichtet oder beschädigt werden und infolge des Ausfalls von Maschinen und der damit verbundenen Betriebsunterbrechung können erbliche finanzielle Einbußen für den betroffenen Betrieb entstehen.

 

 

Als Auftraggeber und Veranlasser der Baumaßnahme trifft Sie als Bauherr eine Verkehrssicherungspflicht bezüglich der "Gefahrenquelle" Baustelle. Durch die Beauftragung von Bauunternehmern, Architekten, Sicherheitskoordinatoren u. a. entfällt Ihre diesbezügliche Verkehrssicherungspflicht und die damit verbundene Haftung nicht; vielmehr tritt die Haftung der beauftragten Personen neben Ihre eigene. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von einer "Gesamtschuldnerischen Haftung". Für Sie besteht daher das Erfordernis, dieses aus Ihrer Eigenschaft als Bauherr resultierende Haftungsrisiko über eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abzusichern.

 

 

Oftmals sieht der bestehende Betriebs-Haftpflichtversicherungsvertrag bereits eine entsprechende, auf bestimmte Bausummen begrenzte Mitversicherung von eigenen Bauunternehmungen vor. So besteht beispielsweise im Rahmen der Versteegen-Textilreiniger-Police eine automatische Mitversicherung für die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer jährlichen Bausumme von 1 Mio. EUR. Erst wenn diese Summe überschritten wird, ist der Abschluss einer gesonderten Versicherung erforderlich.

 

 

Gerne beraten wir Sie darüber, ob für das von Ihnen geplante Projekt der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich ist und wie das Objekt nach Beendigung der Bauphase zu versichern ist.

 

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