Betriebs-Haftpflichtversicherung 
In Deutschland gibt es seit Jahren einen Trend zur Verschärfung der gesetzlichen und vertraglichen Haftung für Unternehmen durch den Gesetzgeber.
Beispiele aus den letzten Jahren sind das Inkrafttreten des Produkthaftungs- und Umwelthaftungsgesetzes, des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, der EG-Umwelthaftungs-Richtlinien vom 30.04.2004, der Gentechnik-Gesetz-Novelle vom 03.02.2005 sowie der EG-Futtermittelhygiene-Verordnung vom 08.02.2005.
Diese Haftungsverschärfung durch den Gesetzgeber wird für Sie als Unternehmer noch durch eine zunehmend verbraucherorientierte Rechtsprechung, einer fortschreitenden Technologisierung in den Betrieben bei Produktion oder Arbeitseinsatz sowie einer Verrechtlichung unserer Gesellschaft, in der ein gestiegenes Anspruchsbewusstsein ("Vollkasko-Mentalität") vorherrscht, verstärkt.
Mit Einführung der vorgenannten haftungsverschärfenden Regelungen und Prozesse wird üblicherweise ein höherer Versicherungsschutz für Ihren Betrieb und damit die ständige Anpassung der Versicherungsverträge notwendig. Gesetzliche Regelungen oder Empfehlungen fehlen in diesem Bereich jedoch. Damit verbleibt die Entscheidung über die Wahl des erforderlichen Versicherungsschutzes – aber auch das Risiko einer Fehleinschätzung - bei Ihnen als Unternehmer.
Gerne überprüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf existierende Risiken.
Unsere Stärke und Ihr ganz besonderer Vorteil ist die ausführliche und ganzheitliche Beratung – und dies stets im Sinne der für Sie wirtschaftlich interessanten Lösung. Denn wir wollen, dass Ihr Unternehmen nicht nur Risiken, sondern auch Kosten senken kann.
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