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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung


Von unbeweglichen Sachen wie Grundstücken, Häusern, Straßen und Wegen können für die Öffentlichkeit die verschiedensten Gefahren ausgehen:

 

 

Gehwege sind bei Eis und Schnee nicht geräumt und/oder abgestreut; nicht ausreichend beleuchtet oder mit losen Bodenplatten versehen. Gebäude und/oder Grundstück befindet sich in einem mangelhaften Zustand, so z. B. wenn Dachziegel vom Haus herunterfallen, sich im Treppenhaus kein Handlauf befindet oder der seit Jahren morsche Eichenbaum auf das Haus des Nachbarn stürzt.

 

 

Die "Verkehrssicherungspflicht", also die Verpflichtung gegenüber Dritten, die Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, trifft primär den Eigentümer. Deshalb haftet zunächst auch dieser gegenüber Dritten, wenn diese aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung einen Schaden erleiden. Daneben können jedoch auch andere Personen verantwortlich sein, wie z. B. der Vermieter, Verpächter, Leasinggeber, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und/oder Nießbraucher.

 

 

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt den vorgenannten Personenkreis vor den gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter, die diese im Zusammenhang mit einem ordnungswidrigen Zustand der Immobilie geltend machen. Laut Angaben der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 05/2005) ist dies in der Bundesrepublik jedes Jahr 54.000 Mal der Fall, wobei die Versicherer ca. 106 Mio. Euro an die Geschädigten auszahlen.

 

 

Handelt es sich bei der Immobilie um Ihr Betriebsgrundstück, besteht Schutz über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn Betriebsteile oder- räume vermietet werden. Kein Versicherungsschutz besteht in diesem Fall regelmäßig über eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung; denn dort sind Risiken im Zusammenhang mit der Ausübung eines Betriebes oder Berufs ausgeschlossen.

 

 

Für die Vermietung von ganzen Wohnungen oder Häusern benötigen Sie in jedem Fall eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

 

 

Gerne überprüfen wir für Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag.

 

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