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Produkt-Haftpflichtversicherung


Als Hersteller bzw. Produzent besteht für Sie das potentielle Risiko, dass durch ein mangelhaftes Erzeugnis Dritte geschädigt werden, sei es an Gesundheit oder an Eigentum.

 

 

In diesem Fall unterliegen Sie in besonderem Maße der Haftungsverschärfung durch Gesetzgebung (z. B. Produkthaftungsgesetz) und Jurisdiktion (Verkehrssicherungspflichten des Produzenten, Umkehr der Beweislast u. ä.).

 

 

Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung ist grds. nur das sogenannnte "konventionelle" Produkthaftpflichtrisiko, also Personen- oder Sachschäden, die durch ein (mangelhaftes) Produkt verursacht werden, versichert.

 

 Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Produkte bei Ihren Abnehmer entstehen, sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Dies gilt auch, wenn dem Produkt eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Diese Vermögensschäden können z. T. über die sog. erweiterte Produkthaftpflichtversicherung als Ergänzung zu Ihrer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

 

 

Gerne beraten wir Sie über den Leistungsumfang dieser Ergänzungsdeckung.

 

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