Selbstregulierungsvollmacht der Versicherungsnehmer 
Die Versicherungsnehmer erhalten eine Selbstregulierungsvollmacht bis zu einem bestimmten Betrag. Hier zählt der Grundsatz, dass die Reiniger/Wäscher ihre Kunden und die jeweiligen Schäden in der Regel selbst am Besten kennen.
Im Sinne einer raschen reibungslosen Schadenabwicklung sollen diese die Schadenersatzleistungen an ihre Kunden auch eigenverantwortlich in der Hand behalten können. Bei Verwendung unseres einfach zu handhabenden Schadenformulars erstattet der Versicherer die verauslagte Entschädigung bis zum Zeitwert.
Rechtsschutzfunktion bei unberechtigten Forderungen
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