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Umwelt-Haftpflichtversicherung


Besonderes Augenmerk müssen Sie als Betriebsinhaber auf das Umweltrisiko richten. Denn gewerbliche Risiken sind heutzutage in erster Linie Umweltrisiken.

 

Das wachsende Umweltbewusstsein in der Gesellschaft spiegelt sich wie in keinem anderen Bereich in verschärften gesetzlichen Anforderungen wider. So wird beispielsweise durch die EU-Richtlinie 2004/35/EG, die bis zum 30.04.2007 in nationales Recht umzusetzen ist, eine verschuldensunabhängige Haftung für ökologische Schäden, also Schäden an den Umweltpfaden Luft, Boden und Wasser begründet. Ein Ansatz, der dem deutschen Recht bislang fremd ist. Eine Haftung für Umweltschäden besteht derzeit nur dann, wenn Individualrechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum u. ä.) verletzt worden sind.

 

 

Diesen steigenden Anforderungen an Sie als Betriebsinhaber steht eine begrenzte Versicherbarkeit der Umweltrisiken gegenüber:

 

 

Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen sind grds. vom Versicherungsschutz Ihrer Betriebs-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Diese Ansprüche können bzw. müssen durch eine spezielle Umwelthaftpflichtversicherung, die sich in 2 Varianten gliedert, versichert werden.

 

 

In der sog. Umwelthaftpflicht-Basisversicherung sind Schäden durch Umwelteinwirkungen versichert, die nicht von umweltrelevanten Anlagen bzw. von Tätigkeiten an solchen Anlagen ausgehen. Außerdem kann das sog. Regressrisiko wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen, die aus der Herstellung, Lieferung, Planung oder Montage von Anlagen resultieren hier abgedeckt werden.

 

 

Bestehende Anlagen, wie z. B. Heizöltanks, Chemischreinigungsmaschinen, Öl-, Fett- und Benzinabscheider, Lackierkabinen, aber auch "einfache" Kanister und Fässer mit wassergefährdenden Stoffen und dergleichen müssen über das sog. Umwelthaftpflicht-Modell versichert werden, das hierzu – je nach Art der Anlage – verschiedene Bausteine anbietet. Für die Ermittlung Ihres individuellen Versicherungsbedarfes ist daher eine eingehende Erfassung und Einstufung der bestehenden betrieblichen Umweltrisiken notwendig.

 

 

Gerne stehen wir Ihnen hierzu mit unserer Fachkompetenz beratend zur Seite.

 

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