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Das Umweltschadengesetz

 


Am 14. November 2007 ist das Umweltschadengesetz in Kraft getreten. Durch das neue Gesetz wird die bisherige Umwelthaftung erheblich erweitert. Bereits bestehende Betriebs- und/oder Umwelt-Haftpflichtversicherungsverträge decken dieses neue Haftungsrisiko nicht ab. Nähere Informationen können Sie unserer Kundeninformation entnehmen.


Eine Risikoabsicherung kann nur über die neue Umweltschadensversicherung (USV) erfolgen. Sofern Sie ein Angebot wünschen, lassen Sie uns einfach den ausgefüllten Kurzfragebogen zukommen.


Hinweise: Für jede Betriebsstätte wird ein separater Fragebogen benötigt. Sofern Anlagen (z.B. Heizöltank, PER-Reinigungsmaschine u.ä.) oder (Öl-, Fett-, Benzin-) Abscheider auf dem Betriebsgelände vorhanden sind oder Abwässer eingeleitet werden, kann eine Absicherung über die Umweltschadensversicherung nur dann erfolgen, wenn für diese Risiken bereits eine Umwelt-Haftpflichtversicherung besteht oder abgeschlossen wird. 


Nachstehend sind die Formulare als Links zu Ihrer Verfügung aufgeführt :


Kundeninformation

Kurzfragebogen

 









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