Bild-Icon: Informationen zur Produkthaftpflichtversicherung

Produkt­haftpflicht­versicherung

Als Hersteller von Produkten besteht für Sie das potentielle Risiko, dass durch ein mangelhaftes Erzeugnis Dritte geschädigt werden, sei es an Gesundheit, Eigentum oder Vermögen. Das Produkthaftungsgesetz sieht hierfür eine verschuldensunabhängige Haftung für fehlerbehaftete Produkte und daraus resultierende Schäden vor.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt das konventionelle Produkthaftpflichtrisiko ab. Dazu zählen Personen- oder Sachschäden, die durch ein mangelhaftes Produkt verursacht werden. 

Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Produkte bei Ihren Abnehmern entstehen, sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Das gilt auch, wenn dem Produkt eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Diese Vermögensschäden können zum Teil über die Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung als Ergänzung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

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