Bild-Icon: Informationen zur Invaliditätsabsicherung

Invaliditäts­absicherung

Ohne Invaliditätsabsicherung droht im Versicherungsfall, neben dem gesundheitlichen Schaden, auch der finanzielle Ruin. Einerseits wurde die gesetzliche Versorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit seit 2001 für nach 1960 geborene Personen stark eingeschränkt. Andererseits wird jeder vierte Erwerbstätige vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig.

Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird von Experten als eine der wichtigsten Versicherungen eingestuft. Sie kann separat als Einzelvertrag oder als Zusatzversicherung im Rahmen einer Renten- oder Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Das Höchstendalter liegt bei 67 Jahren.

Die Berufsunfähigkeitsrente sollte sich am Einkommen orientieren. Nur so kann ein durch Krankheit, Unfall oder sonstige Gebrechen verursachtes Einkommensdefizit ausgeglichen werden. Grundsätzlich sollte die vertraglich garantierte Rente ab einem 50%igen Berufsunfähigkeitsgrad gezahlt werden. Vorraussetzung für die Auszahlung ist die Feststellung durch einen Arzt.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist preiswerter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit ist sie auch weniger umfassend. So leistet der Versicherer nur dann, wenn der Versicherte in keinem Beruf mehr arbeiten kann. Bei der Dread-Disease Police sind die in den Bedingungen explizit aufgezählten schweren Krankheiten (z. B. Krebs oder Herzinfarkt) versichert.

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