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Pflegezusatz­versicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich eine Grundabsicherung im Pflegefall. Sie deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Ein großer Anteil muss vom Pflegebedürftigen selbst oder seinen Angehörigen übernommen werden.

So entstehen Versorgungslücken

Das Pflegetagegeld ersetzt meist nicht die tatsächlichen Kosten bei Übernahme der häuslichen Pflege durch die Angehörigen. Auch die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung bei einer stationären Pflege müssen zu einem erheblichen Teil selbst erbracht werden.

Versicherungsleistungen nach Bedarf erweitern

Zur Ergänzung der Basisversorgung können Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherungen abgeschlossen werden. Gute Tarife leisten ab Pflegestufe 0 (Demenz) sowie bei häuslicher und stationärer Pflege.

 

 

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