Bild-Icon: Informationen zur Privaten Rentenversicherung

Private Renten­versicherung

Das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung als alleinige Absicherung für den Ruhestand ist nicht mehr zeitgemäß. Immer weniger Beitragszahler müssen für die stetig wachsende Anzahl an Rentnern aufkommen.

Die Besonderheit einer Rentenversicherung liegt in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Auch für die private Rentenversicherung gilt eine Leistungserbringung bis zum Tod.

Die private Altersvorsorge ist äußerst flexibel und bietet interessante Steuervorteile in der Auszahlungsphase. Die klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung profitiert gegenüber anderen Anlageformen von der so genannten Ertragsanteilbesteuerung.

Bei Bedarf kann zum Rentenbeginn eine Auszahlung des angesparten Gesamtvermögens gewählt werden. Die Erträge aus dieser Einmalzahlungen sind dann voll oder zur Hälfte steuerpflichtig.

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