Bild-Icon: Informationen zur Todesfallabsicherung

Todesfall­absicherung

Familienangehörige sollten im Todesfall des Versorgers abgesichert sein. Vor allem wenn hohe Verpflichtungen (z. B. aus Darlehensverträgen) bestehen und laufende Unterhaltskosten anfallen. Dies gilt  auch für die Absicherung von Geschäftspartnern bei Verpflichtungen aus Firmendarlehen.

Risikolebensversicherung

Aus einer Risikolebensversicherung wird im Versicherungsfall eine Einmalzahlung fällig. Darlehen und laufende Ausgaben können so von den Hinterbliebenen finanziert werden. Der Beitrag für diesen Versicherungsschutz hängt unter anderem vom Eintrittsalter und von der Versicherungsdauer ab. Besonders günstig ist der Beitrag bei Nichtrauchertarifen.

Witwen- und Waisenrenten

Witwen- und Waisenrenten sind laufende, lebenslange Rentenzahlungen z. B. an Ehegatten oder Kinder des Versorgers, die nach dessen Ableben erbracht werden. Sie können als Zusatzversicherung in die Rentenversicherung des Versorgers eingeschlossen werden.

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