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Betriebs­schließungs­versicherung

Die Betriebsschließungsversicherung ist ein Muss für alle Lebensmittel produzierenden Betriebe oder solche, die damit handeln oder sie weiterverarbeiten. Hierzu zählen beispielsweise Gaststätten oder Hotels. Diese Versicherung gleicht die finanziellen Folgen der Betriebsschließung aus und ist eine Sonderform der Betriebsunterbrechungsversicherung.

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