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Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Die Betriebsunterbrechungversicherung wird auch Ertragsausfallversicherung genannt.  Sie ersetzt die finanziellen Verluste, die aufgrund eines Sachschadens eine Unterbrechung des Betriebes verursachen.

Ersetzt werden die nicht mehr erwirtschafteten Kosten für:

  • Löhne, Gehälter und Provisionen
  • Miete oder Pacht
  • Steuern, Abschreibungen und Werbungskosten
  • Unterhaltskosten für Gebäudereinigung, Fuhrpark etc.

Die Haftzeit ist frei wählbar. Je nachdem mit welcher maximalen Unterbrechungszeit im Totalschaden zu rechnen ist, werden 12, 18 oder 24 Monate gewählt. Die über die Betriebsunterbrechungsversicherung abzusichernden Gefahren können analog den Gefahren zur Gebäude- und Geschäftsversicherung gewählt werden.

Eine gute Pauschaldeklaration (prämienfreie Einschlüsse von z. B. schon festgelegten Entschädigungsgrenzen für Zulieferer- und Abnehmer-Rückwirkungsschäden etc.) sowie Klauseln, die Ihr Risiko begrenzen (Repräsentantenklausel und der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit) und die Vereinbarung einer ausreichend hoch bemessenen Nachhaftung, runden den Versicherungsschutz ab.

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