Bild-Icon: Informationen zur Berufsthaftpflicht unf Vermögensschadenhaftpflicht

Berufs- und Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Selbständige und Freiberufler das Pendant zur Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmers. Sie deckt jene Haftpflichtschäden ab, die in Ausübung des Berufs verursacht werden.

Die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn durch fehlerhafte Beratung oder Auskunft beim Auftraggeber ein Vermögensschaden entstanden ist. Sinnvoll ist eine solche Absicherung zum Beispiel für nachstehend aufgeführte Berufsgruppen und ihre Betriebsangehörigen.

  • Architekten und Ingenieure
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Immobilienmakler
  • Gutachter oder Sachverständige
  • Haus- und Grundstücks- oder Vermögensverwalter
  • Steuer-, Finanz- und Unternehmensberater.

Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung sind, im Gegensatz zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auch Personen- und Sachschäden versichert. 

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