Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsgremien haften nach dem Gesetz bei etwaigen Pflichtverletzungen mit ihrem gesamten Privatvermögen. Dieses Haftungsrisiko kann über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager, häufig auch als „D&O-Versicherung” bezeichnet, abgesichert werden.
Manager treffen regelmäßig weitreichende Entscheidungen. Von der Umsetzung der Expansionspläne über die Anpassung von Unternehmensstrategien bis hin zur Implementierung einer neuen Software. Das damit verbundene Haftungsrisiko ist vielen Managern oftmals gar nicht bewusst. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gesellschaftsorgane gesamtschuldnerisch haften. Eine interne Aufgabenverteilung entlastet den einzelnen Manager auch dann nicht von seiner Haftung, wenn das Fehlverhalten auf den Kollegen eines anderen Ressorts zurückzuführen ist.
Haftpflichtansprüche gegen Organe sind im Innen- und Außenverhältnis möglich. Im Innenverhältnis kann das Organ für etwaige Pflichtverletzungen sowohl von der Gesellschaft selbst als auch von den Gesellschaftern in Anspruch genommen werden. In der Praxis wird oft übersehen, dass ein Manager im Außenverhältnis Dritten gegenüber auch persönlich haftet.
Die Höhe der Ansprüche, die im Falle eines Fehlverhaltens auf den Manager zukommen können, wird in der Praxis oftmals unterschätzt. So werden etwaige Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auch auf die Versicherungssumme angerechnet. Neben der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes ist daher auch die Festlegung der vereinbarten Versicherungssumme besonders relevant.