Bild-Icon: Informationen zur Umweltschadenversicherung

Umwelt­schaden­versicherung

Das Umweltschadengesetz ist eines der jüngeren Beispiele für die allgemeine Haftungsverschärfung durch den Gesetzgeber. Denn mit diesem Gesetz wurde erstmals eine verschuldensunabhängige Haftung für ökologische Schäden, also Schäden an den Umweltpfaden Boden und Wasser sowie der Biodiversität, begründet. Ein Ansatz, der dem deutschen Recht bislang fremd war. 

Die Versicherungswirtschaft hat auf diese neuen Haftungsrisiken und den damit verbundenen Bedarf nach Versicherungsschutz mit Einführung der Umweltschadenversicherung reagiert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die sich aus dem Umweltschadengesetz ergebende öffentlich-rechtliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden (Schäden an geschützten Pflanzen, Tieren und Lebensräumen, Gewässerschäden sowie Schäden an fremden Grundstücken). Über den weiteren Einschluss von Zusatzbausteinen können darüber hinaus Schäden am Grundwasser sowie Schäden am eigenen Betriebsgrundstück abgesichert werden. 

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